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Volker Giesen
Justus-von-Liebig-Str. 25
50374 Erftstadt-Gymnich


Unser Unternehmen führt Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen und Revisionsschächten durch.
Die Prüfungen werden je nach Einsatzzweck ausgeführt. Das Prüfungsergebnis wird auf einem Prüfprotokoll dokumentiert. --->
  §61a_LWG NRW.

Unsere Mitarbeiter verfügen über Sach- und Fachkundeausbildung.

Die Dichtheitsprüfung wird nach Din 1610 (Luft oder Wasserprüfung) durchgeführt.

-AUSZUG-

Inhalt
1. Anwendungsbereich
2. Normative Verweisungen
3. Definitionen
4. Allgemeines
5. Bauteile und Baustoffe
6. Herstellung des Leitungsgrabens
7. Leitungszone und Verbau
8. Einbau
9. Anschlüsse an Rohre und Schächte
10. Prüfung während der Verlegung
11. Verfüllung
12. Abschlußüberwachung und/oder -prüfung von Rohrleitungen
und Schächten nach Verfüllung
13. Verfahren und Anforderungen für die Prüfung von Freispiegelleitungen
14. Prüfung von Druckrohrleitungen
15. Qualifikationen

Auszug:
13. Verfahren und Anforderungen für die Prüfung von Freispiegelleitungen

13.1. Allgemeines
Die Prüfung auf Dichtheit von Rohrleitungen, Schächten und Inspektionsöffnungen ist entweder mit Wasser (
Verfahren "W") oder mit Luft (Verfahren "L") wie in Bild 6 und 7 dargestellt, durchzuführen. Die getrennte Prüfung von Rohren und Formstücken, Schächten und Inspektionsöffnungen, z.B. Rohre mit Luft und Schächte mit Wasser, darf erfolgen. Im Falle von Verfahren L ist die Anzahl der Korrekturmaßnahmen und Wiederholungsprüfungen nach Versagen unbegrenzt. Im Falle einmaligen oder wiederholten Nichtbestehens der Prüfung mit Luft ist der Übergang zur Prüfung mit Wasser zulässig und das Ergebnis der Prüfung mit Wasser ist dann allein entscheidend.

Steht während der Prüfung der Grundwasserspiegel oberhalb des Rohrscheitels an, darf eine Infiltrationsprüfung mit fallbezogenen Vorgaben durchgeführt werden.

Eine Vorprüfung kann vor Einbringen der Seitenverfüllung durchgeführt werden. Für die Abnahmeprüfung ist die Prüfung nach Verfüllen und Entfernen des Verbaus (Pölzung) zu prüfen, die Wahl der Prüfung mit Luft oder Wasser darf durch den Auftraggeber bestimmt werden.

13.2. Prüfung mit Luft (Verfahren "L")
Die Prüfzeit für Rohrleitungen ohne Schächte und Inspektionsöffnungen ist unter Berücksichtigung von Rohrdurchmessern und Prüfverfahren (LA, LB, LC, LD) aus Tabelle 3 zu entnehmen. Das Prüfverfahren sollte durch den Auftraggeber bestimmt werden. Geeignete luftdichte Verschlüsse sind zu verwenden, um Meßfehler infolge der Prüfapparatur auszuschließen. Besondere Vorsicht ist aus Sicherheitsgründen während der Prüfung an großen DN erforderlich.

Die Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen mit Luft ist in der Praxis schwierig durchzuführen.

Anmerkung 1:
Bis ausreichende Erfahrungen zur Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen vorliegen, wird vorgeschlagen, Prüfzeiten zu verwenden, die halb so lang sind, wie die für Rohrleitungen gleicher Durchmesser.

Ein Anfangsdruck, der den erforderlichen Prüfdruck po um etwa 10 % überschreitet, po, ist zuerst für etwa 5 Minuten aufrecht zu erhalten. Der Druck für Dp ist dann nach dem in Tabelle 3 für LA, LB, LC oder LD enthaltenen Prüfdruck einzustellen. Falls der nach der Prüfzeit gemessene Druckabfall Dp geringer ist als der in Tabelle 3 angegebene Wert, entspricht die Rohrleitung den Anforderungen.

Anmerkung 2:
Prüfanforderungen für die Luftprüfung mit negativem Druck sind in dieser Europäischen Norm nicht enthalten, da zur Zeit noch keine ausreichenden Erfahrungen mit diesem Verfahren vorliegen.

Die zur Messung des Druckabfalls eingesetzten Geräte müssen die Messung mit einer Fehlergrenze von 10% Dp sicherstellen. Für die Messung der Prüfzeit beträgt die Fehlergrenze 5 s.

Tabelle 3:
Anfangsdruck, Druckabfall und Prüfzeiten für Verfahren LA, LB und LC für Beton bei trockenen Bedingungen und alle anderen Werkstoffe sowie Beton bei feuchten Bedingungen

 

Tabelle 3: Prüfdruck, Druckabfall und Prüfzeiten für die Prüfung mit Luft

Werkstoff

Verfahren

po*)

Dp

Prüfzeit (min) für

in mbar (kPa)

DN 100

DN 200

DN 300

DN 400

DN 600

DN 800

DN 1000

trockene Betonrohre

LA

10
(1)

2,5 (0,25)

5

5

5

7

11

14

18

LB

50
(5)

10
(1)

4

4

4

6

8

11

14

LC

100
(10)

15
(1,5)

3

3

3

4

6

8

10

LD

200
(20)

15
(1,5)

1,5

1,5

1,5

2

3

4

5

Kp • Wert**)

 

0,058

0,058

0,053

0,040

0,0267

0,020

0,016

Feuchte Betonrohre und alle anderen Werkstoffe

LA

10
(1)

2,5 (0,25)

5

5

7

10

14

19

24

LB

50
(5)

10
(1)

4

4

6

7

11

15

19

LC

100
(10)

15
(1,5)

3

3

4

5

8

11

14

 

LC

200
(20)

15
(1,5)

1,5

1,5

2

2,5

4

5

7

Kp • Wert**)

 

0,058

0,058

0,040

0,030

0,020

0,015

0,0012

*) Druck über Atmosphärendruck

**)
Für trockene Betonrohre ist mit einem Höchstwert von 0,058.
Für feuchte Betonrohre und alle anderen Werkstoffe ist mit einem Höchstwert von 0,058, wobei t bei t < 5 min auf die nähere 0,5 Minute, und bei t > 5 min auf die nähere Minute gerundet ist.
________________
ln = logo

 

13.3. Prüfung mit Wasser (Verfahren "W")

13.3.1. Prüfdruck
Der Prüfdruck ist der sich aus der Füllung des Prüfabschnittes bis zum Geländeniveau des, je nach Vorgabe, stromaufwärts oder stromabwärts gelegenen Schachtes ergebende Druck von höchstens 50 kPa und mindestens 10 kPa, gemessen am Rohrscheitel.

Höhere Prüfdrücke können für Rohrleitungen, die unter ständiger Überlast betrieben werden, vorgegeben werden (siehe prEN805).

13.3.2. Vorbereitungszeit
Nach Füllung von Rohrleitungen und/oder Schacht und Erreichen des erforderlichen Prüfdrucks, kann eine Vorbereitungszeit erforderlich sein.

ANMERKUNG:
Üblicherweise ist 1 h ausreichend. Ein längerer Zeitraum kann z.B. aufgrund trockener Klimabedingungen im Falle von Betonrohren erforderlich sein.

13.3.3. Prüfdauer
Die Prüfdauer beträgt (30 -+/-1) Minuten betragen.

13.3.4. Prüfungsanforderungen
Der Druck ist innerhalb 1 kPa des nach 13.3.1. festgelegten Prüfdrucks durch Auffüllen mit Wasser aufrecht zu erhalten.

Das gesamte Wasservolumen, die zum Erreichen dieser Anforderungen während der Prüfung zugefügt wurde, sowie die jeweilige Druckhöhe am erforderlichen Prüfdruck sind zu messen und aufzuzeichnen.

Die Prüfungsanforderung ist erfüllt, wenn das Volumen des zugefügten Wassers nicht größer ist, als:
0,15 l/m² in 30 min für Rohrleitungen;
0,20 l/m² in 30 min für Rohrleitungen einschließlich Schächte;
0,40 l/m² in 30 min für Schächte und Inspektionsöffnungen

ANMERKUNG:
m² beschreibt die benetzte innere Oberfläche.

13.4. Prüfen einzelner Verbindungen
Falls nicht anders angegeben, kann die Prüfung einzelner Verbindungen anstatt der Prüfung der gesamten Rohrleitung, üblicherweise > DN 1000, anerkannt werden.

Für die Prüfung von einzelnen Rohrverbindungen ist die Oberfläche für die Prüfung "W" entsprechend der Oberfläche eines 1 m langen Rohrabschnittes zu wählen, falls nicht anders gefordert. Die Prüfungsanforderungen entsprechen denen nach 13.3.4. mit einem Prüfdruck von 50 kPa am Rohrscheitel.

Die Bedingungen für Prüfung "L" entsprechen den Grundsätzen in 13.2. und sind im Einzelfalle festzulegen.

 

diagramm1


diagramm2


 

 

 

 Notrufnummer: 02235 / 68 79 58